Lektion Fortschritt:

IHK-Prüfungen

Die Prüfung zum/zur Aus- und Weiterbildungspädagogen/-in wird geregelt in der
„Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin“ vom 21.08.2009.

Abbildung der Verordnung

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In dieser Verordnung werden die Zulassungsvoraussetzungen geregelt sowie die Gliederung und Durchführung der Prüfung. Es werden darin drei Prüfungsteile benannt:

  1. Lernprozesse und Lernbegleitung
  2. Planungsprozesse in der beruflichen Bildung
  3. Berufspädagogisches Handeln

In Teil 1 wird schriftlich durch eine komplexe Situationsaufgabe geprüft „mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen“. Die gesamte Bearbeitungsdauer liegt zwischen 250 und 280 Minuten.

Außerdem wird eine mündliche Prüfung durchgeführt in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs. Sie erhalten 30 Minuten Zeit für die Vorbereitung und 30 bis 45 Minuten für die Durchführung.

In Teil 2 wird auch schriftlich geprüft durch eine komplexe Situationsaufgabe „mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen“. Auch hier liegt die Bearbeitungszeit bei 250 bis 280 Minuten. Hier ist jedoch kein situationsbezogenes Fachgespräch vorgesehen.

Teil 3 der Prüfung beinhaltet eine Projektarbeit für die es bestimmte Voraussetzungen gibt. Diese Projektarbeit wird dokumentiert und deren Ergebnisse anhand einer Präsentation und anschließendem Fachgespräch geprüft.

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf den Seiten der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH.

Prüfungstermine

Die bundeseinheitliche Prüfung wird im Frühjahr und im Herbst angeboten. Die genauen Termine erfahren Sie über diesen Link (PDF-Datei).

Prüfende Kammern

Über die Webseite WIS, dem Weiterbildungs-Informations-System des DIHK, finden Sie Kammern in Ihrer Umgebung, die Prüfungen abnehmen.